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VG Würzburg, 22.02.2005 - W 5 S 05.26 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20
Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?
Die Teilbaugenehmigung - die im Kern nur Erd- und Gründungsarbeiten zum Gegenstand hat - ist insoweit für die Antragstellerin gegenstandslos geworden, hat sich mithin für sie erledigt und kann nicht mehr Gegenstand ihres Nachbarrechtsbehelfs sein, zumal sie hinsichtlich der beabsichtigten Art der Nutzung und des vorgesehenen Standorts - soweit sich der Regelungsgehalt der Teilbaugenehmigung hierauf überhaupt erstreckt - keine Einwände geltend gemacht hat (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 22.02.2005 - W 5 S 05.26 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18.07.2016 - 10 L 100/16 - OVG NRW, Beschluss vom 03.04.1996 - 11 B 523/96 -).